Verwaltungsgericht Klage gegen KESB Olten?

Nun eines der grössten Probleme die Menschen wohl mit KESB haben, besonders wenn diese grobfahrlässig, inkompetent, mit Absicht falsch, ungerecht etc. arbeitet – ist man schnell hilflos.

Selbst mein erfahrener und weiser Anwalt – ein wirklich guter Anwalt meinte: Kesb hat einfach immer recht – die korriegieren nicht, werden nicht zur Verantwortung gezogen und für all Ihre absichtlichen und unabsichtlichen Massnahmen werden Sie nie zur REchenschaft gezogen, KESB gehört die Kompetenzen ganz klar eingegrenzt, klarer formuliert und Kontrollorgane die für Betroffene da sind – müssten geschaffen werden und nicht Organisationen etc, die so tun als würden Sie helfen – KESB gehört den Riegel geschoben – und das sagt er als Anwalt!

Also man platziert ein Kind fremd, in ein heilpädagogisches Zentrum – so dass man annehmen könnte, da wurde ganz sicher eine umfangreiche Abklärung getroffen. Gutachten von Fachleuten liegt da sicher vor….  Und dann kommt aus – nein es liegt kein Gutachten vor!

Nein man hat niemals mit dem Kind geredet, nie mit seinen Familienangehörigen und nichts abgeklärt. Er lebte zuvor bei einer Mutter wo einiges auffällt, so zum Beispiel das er in der Schuklasse sehr oft gefehlt hat….  Das Kita und Lehrerin gar den Vater um Hilfe baten – weil die Mutter nicht klar kam. Kein Wunder Sie kommt ja auch nicht vo hier – in Ihrem Heimatland herrscht Chaos, Sozialstrukturen gibt es nicht – hatte auch Sie nicht.

Das Kind wurde von der Mutter wie Ware behandelt, wurde von der Mutter geohrfeigt und mit dem Gürtel geschlagen….  Dann ging das Kind von der Schule nach Hause zur Mutter – nur da war niemand! Aber wenn der Vater etwas reklamierte – das geht Dich nichts an Du hast nichts zu sagen! Du hast kein Sorgerecht!

Und auch das erzählte die nette KESB Olten dem Vater – nein wir denken das ist nicht gut wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben…. Und die Beiständin die man unrechtens eingesetzt hat, erklärte dem Vater ins Gesicht: Ich sage was geht und sonst niemand…… 

Nach Prüfung von Berichten und deftigem Nachdruck des VAters bekam er nun Unterlagen – teilweise 5 Jahre alt – wo Eltern hätten unterschreiben müssen – wohlverstanden Eltern!

Dort liest man mal – der Junge schien bei der Mutter weiss Gott nicht gut aufgehoben. Sehr oft gefehlt in der Schule, dann sehr chaotische Lebensverhältnisse der Kindsmutter, selbst Kindermädchen nicht der Sprache mächtig – kurzum da ist es mehr als klar – dass dieses Kind überfordert war in einem neuen Land, neuer Sprache und keinerlei Unterstützung!

Mama erklärte dies mit dem Mangel von allerlei beim Kind!! Da muss man schon bescheuert und unwissend sein, wenn man das glaubt. Mutter weder sozialisiert, noch integriert und gerne für ein paar Lügen (nachweislich) bereit ….  da liegt es kaum am Kind.

Vielleicht eher an dem Umfeld und der Mutter selbst. Sie hatte offenbar sehr gute Freude in Basel, Mulhouse etzc – alle bekannt und auch bei der Kantonspolizei Aargau vermerkt…. – ja aber sicher doch das Kind ist schuld.

Unglaublich
Das nennt man Abklärung

Also eine kurze Recherche – von wegen schon wieder gelogen! Das Kind wurde nie befragt, von niemandem. Der Bruder, erwachsen im übrigen – wurde niemals befragt, der Kindsvater – der bereits 3 Söhne alleine aufgezogen hat – wurde nicht informiert, wurde nicht befragt und über Monate rechtlich behindert. Man ordnete gar an, dass der Vater nicht informiert werden darf!!!

Das ist KESB OLTEN und da soll man eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen? Schlechter Witz. Bislang las man noch nirgendwo, dass das Verwaltungsgericht einen KESB Entscheid korrigiert haben. Wir heben so eine Korrektur gesucht und keine gefunden! Aber das es sehr viele Monate dauert, sehr viele Geld kostet und sozusagen nie zum Erfolg führte – das konnte man schon oft lesen.

Also auch da gegen die Wand laufen ? Irgendwo sah ich da so ein Foto…

Krähen unter sich…

Was natürlich nicht persönlich gemeint ist und nur auf die Situation bezogen ist. Wäre es nicht so – würde KESB niemals so vorgehen können, würde ein Kontrollorgan KESB wirklich kontrollieren und Massregeln … dann wäre das sicher nicht so.

Nun also man hat eine kurze Recherche vorgenommen, die niemand mitbekommen hat – weder Kind, Bruder, Vater, Familie …. muss sehr kompetente Abklärung gewesen sein. Etwas was man erwarten dürfte, bevor man eine Fremdplatzierung von einem Kind vornimmt – welche genau KESB wenn immer möglich vermeiden soll.

Es muss ein schelm sein, der böses denkt, wenn man lesen kann, die Fälle der KESB nehmen zu und die Kinderheime müssen fortwährend vergrössert werden. Lukratives Geschäft ? Kaum es handelt sich doch nicht um einen profitablen Kinderhandel sondrn sicherlich nur alles zum Wohle des Kindes.

Wenn man dieses Kind auch nicht einmal kennt, noch nie gesehen hat und nie jemand mit ihm gesprochen hat!

Und eine Mutter lässt das zu !!! Schützt Ihr Kind nicht – was für eine Mutter – was für eine Behörde!!

Also vergesst das mit derm Verwaltungsgericht. Vergesst es die Medien bewegen zu wollen – Heute sind die meisten Medien gekaufte Blätter und verteilen lieber Propaganda um Angst zu machen gegen Corona, gegen Russen und jede Art selber zu denken…..

Nein man muss einen anderen Weg finden und gehen.

Aufsichtsbeschwerde Departement des Innern, Anzeige gegen Verstoss gegen die Menschenrechte beim Gerichtshof in Strassbourg, Publizieren und wenn es sein muss – publizieren Sie Akten, Belege, mit Namen und Mails, Fotos – präsentiert die Wahrheit!  Damit diese verdammmte Lügerei ein Ede nimmt – nicht nur Heute und Morgen – denn wer so arbeitet gehört verboten!

Was wir nun tun werden?

Lassen Sie sich überraschen – denn wir haben nun Berichte erhalten dass auch diese Kurze Recherche – die ausreichend ist für Fremdplatzierung für KESB OLTEN – krass rechtswidrig – falsch ist.

Unglaublich
Das nennt man Abklärung

In den Unterlagen findet man klar dass dies nicht zutrifft. Denn wer so wie dieses Kind bei dieser Mutter leben musste, KESB Gefährdungsmeldungen absichtlich ignoriert hat, Beistand absichtlich gelogen hat, wie auch der Anwalt der Mutter – da muss man den schwarzen Kater nicht dem Kind zuschieben – IHR SEIT SCHULD – MUTTER – KESB – ANWALT – Beiständin – Zentrumleitung wo er untergebracht ist …. usw – das man dies mit diesem KIND und seiner Familie gemacht hat.

Nur diese Familie wird IHren Bruder, Ihren Sohn Ihren Sonnenschein nicht durch solch eine Lügerei, Rechtswidrige Verfahrensfehler und Rechtswidriges Vorgehen aufgeben.

Wir werden sehen……

Schneider Stephan

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